Wegen mutmaßlich künftiger Beleidigung der zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich gerüchteweise designierten Bundespräsidentin. Bürgernah. Vorausschauend. Aktenkundig.
Vorgangs-Nr.: VS-2027/§§ · Sachbearbeitung: automatisiert · Gebühr: 0,00 €
§ 90 StGB — Verunglimpfung des Bundespräsidenten. Setzt voraus, dass die betroffene Person das Amt tatsächlich innehat. Dies ist derzeit nicht der Fall.
§ 188 StGB — Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens. Entfaltet seine Wirkung mit dem Amtsantritt. Ihre Reue nehmen wir vorsorglich bereits jetzt zu Protokoll.
§ 1 SelbstanzVO* — Wer sich anzeigt, bevor es etwas anzuzeigen gibt, erfüllt eine vorbildliche Bürgerpflicht. (*existiert nicht)
Formblatt VS-1 · Erfassung
Veröffentlichung unter Pseudonym · jüngste Vorgänge zuerst