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Bundesamt für vorauseilende Selbstanzeigen — Referat 90/188

Antrag auf
vorsorgliche Selbstanzeige

Wegen mutmaßlich künftiger Beleidigung der zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich gerüchteweise designierten Bundespräsidentin. Bürgernah. Vorausschauend. Aktenkundig.

Vorgangs-Nr.: VS-2027/§§ · Sachbearbeitung: automatisiert · Gebühr: 0,00 €


Rechtsgrundlage (vorsorglich herangezogen)

§ 90 StGB — Verunglimpfung des Bundespräsidenten. Setzt voraus, dass die betroffene Person das Amt tatsächlich innehat. Dies ist derzeit nicht der Fall.

§ 188 StGB — Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens. Entfaltet seine Wirkung mit dem Amtsantritt. Ihre Reue nehmen wir vorsorglich bereits jetzt zu Protokoll.

§ 1 SelbstanzVO* — Wer sich anzeigt, bevor es etwas anzuzeigen gibt, erfüllt eine vorbildliche Bürgerpflicht. (*existiert nicht)


1.848
vorsorgliche Selbstanzeigen aktenkundig
davon 1.847 aus der analogen Übergangsverwaltung übernommen

Formblatt VS-1 · Erfassung

Klarnamen werden aus Gründen des Selbstschutzes nicht entgegengenommen. Leer lassen = Aktenzeichen wird vergeben.
Ich fürchte, ich werde …
Amtlicher Hinweis: Dies ist eine satirische Seite. Erwünscht sind geistreiche, pointierte Spitzen — keine plumpen, stumpfen oder ehrverletzenden Beschimpfungen. Es zählt der Witz, nicht die Wut. Eingaben werden vor Veröffentlichung automatisiert geprüft; alles, was nur beleidigt statt zu unterhalten, wird nicht aktenkundig.
Enthält unzulässige Ausdrücke. Freie Eingabe gesperrt — bitte Vorschlag oder Dropdown verwenden. 0/180
frühestens 19.03.2027 (Tag nach Ende der Amtszeit Steinmeiers) — vorher gesetzlich nicht möglich

Öffentliches Aktenregister

Veröffentlichung unter Pseudonym · jüngste Vorgänge zuerst

VS-2027/001848 · 14.06.2026
Wutbürger 13
Mutmaßlicher künftiger Tatbestand Ich fürchte, ich werde sie immer und immer wieder Hundenamen rufen.
VORGEMERKT